Satzung

 

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Satzung
der
Heimatkreisgemeinschaft
Kolmar

(beschlossen am 22. Mai 1998, geändert am 14. Mai 1999)

(Entsprechend dem Grundsatz der Gleichberechtigung von Mann und Frau gelten alle Personen- und Funktionsbezeichnungen, ungeachtet der männlichen oder weiblichen Sprachform, für beide Geschlechter.)

§ 1

Status - Mitgliedschaft

  1. Die Heimatkreisgemeinschaft (HKG) Kolmar wurde auf dem Kolmarer Heimattreffen am 25. September 1954 in Braunschweig gegründet.

  2. Die HKG ist ein Zusammenschluß aller Deutschen, die in der Stadt und im Landkreis Kolmar in Posen ihre oder ihrer Familie Heimat sehen und bereit sind, die Aufgaben und Ziele der HKG (§ 2) zu fördern.

  3. Die Mitgliedschaft wird durch die Aufnahme in die Heimatkreiskartei erworben. Bei Ablehnung der Aufnahme ist eine Begründung nicht erforderlich.

  4. Die HKG ist ordentliches Mitglied der Landsmannschaft Weichsel-Warthe, Bundesverband e.V. [Sie ist Mitglied im Bund der Vertriebenen e.V.]

§ 2

Aufgaben und Ziele

  1. Die HKG erkennt die Charta der Vertriebenen vom 5. August 1950 ausdrücklich an. Sie will die Liebe zur Heimat und die Verbindung zu ihr erhalten und vertiefen. Sie unterstützt die Bestrebungen der Landsleute, das heimatliche Kulturgut zu pflegen und die Kenntnisse der Heimat zu verbreiten.

  2. Die HKG will die Verbindung mit den in der Heimat verbliebenen und in der Welt verstreuten Landsleuten aufrecht erhalten. Sie will die heimatliche Geselligkeit pflegen und enge Verbundenheit mit dem Patenkreis Lippe halten.

  3. Ferner will die Heimatkreisgemeinschaft Kolmar die Erinnerung an die deutsch-polnische Nachbarschaft pflegen und mitwirken bei Aktivitäten und Kontakten, die den Landsleuten aus dem ehemaligen Kreis Kolmar und den Menschen im jetzigen Kreis Chodziez dienen.

  4. Die HKG Kolmar ist überparteilich und überkonfessionell. Sie verfolgt ausschließlich gemeinnützige Zwecke.

 

§ 3

Vorstand

  1. Der Vorstand besteht aus:

  1. dem Vorsitzenden

  2. dem stellvertretenden Vorsitzenden

  3. dem Kassenwart

  4. dem Schriftführer

  5. zwei Beisitzern

  1. Die Vorstandsmitglieder werden von den Mitgliedern des Heimatkreistages Kolmar in einer Hauptversammlung auf die Dauer von vier Jahren gewählt.
  2. Scheidet ein Mitglied des Vorstandes aus, so ist in der nächsten Hauptversammlung des Heimatkreistages eine Ersatzperson zu wählen.
  3. In den Vorstand gewählt werden kann jede in § 5, Abs. 2 bezeichnete Person.

 

§ 4

Aufgaben des Vorstands

  1. Der Vorstand vertritt die Heimatkreisgemeinschaft Kolmar. Ihm obliegen die Geschäftsführung, die Ausführung der Beschlüsse des Heimatkreistages sowie die Verwaltung des Vermögens der HKG.

  2. Der Vorstand kann Aufgaben der HKG auch Vertrauenspersonen außerhalb des Vorstands übertragen.

  3. Der Vorstand hält seine Sitzungen nach Bedarf ab.

  4. Der Vorstand faßt seine Beschlüsse mit einfacher Mehrheit und ist bei Anwesenheit von mindestens drei Mitgliedern des Vorstands beschlußfähig. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden.

 

§ 5

Heimatkreistag

  1. Die Mitglieder des Heimatkreistages werden vom Vorstand mit Zustimmung des amtierenden Kreistages auf die Dauer von 4 Jahren berufen.

  2. Es können dies solche Personen werden, die die Satzung der Heimatkreisgemeinschaft Kolmar anerkennen und ihren Sinn und Zweck unterstützen.

  3. Der Heimatkreistag wird von dem Vorsitzendem möglichst einmal jährlich durch schriftliche Einladung zu einer Hauptversammlung einberufen. Sie findet in der Regel am Vortag des Heimattreffens am Ort des Treffens statt.

  4. Der Vorsitzende oder der stellvertretende Vorsitzende leitet die Hauptversammlung.

  5. Außerordentliche Hauptversammlungen und Heimattreffen können jederzeit vom Vorstand einberufen werden.

  6. Die Einladung zur Hauptversammlung erfolgt unter Angabe der Tagesordnung durch den Vorstand und hat mindestens 14 Tage vorher zu erfolgen.

 

§ 6

Aufgaben des Heimatkreistages

  1. Der Heimatkreistag hat folgende Aufgaben:

  1. Wahl der Vorstandsmitglieder und der Kassenprüfer für die Dauer von 4 Jahren

  2. Entgegennahme des Tätigkeitsberichts des Vorstands

  3. Entgegennahme des Kassenberichts

  4. Entgegennahme des Berichts der Kassenprüfer

  5. Entlastung des Vorstands

  1. Dem Heimatkreistag obliegt die Aufsicht über die Tätigkeit des Vorstands der HKG Kolmar im Sinne des § 2 dieser Satzung. Er beschließt die Satzung und eventuelle Satzungsänderungen.
  2. Der Heimatkreistag ist bei Anwesenhait von 7 Mitgliedern beschlußfähig. Es entscheidet die einfache Mehrheit. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden.
  3. Der Heimatkreistag hat mindestens 10 Mitglieder.

 

§ 7

Kassenverwaltung

  1. Die Arbeit der HKG Kolmar wird finanziert durch Spenden und Zuwendungen, durch Einnahmen des "Kolmarer Heimatbriefes" sowie durch das Heimattreffen.
  2. Der Kassenwart bucht die Belege und führt das Kassenbuch. Mindestens einmal jährlich wird die Kasse von den Kassenprüfern geprüft.
  3. In der Hauptversammlung des Heimatkreistages haben die Kassenprüfer den Prüfbericht für das abgelaufene Geschäftsjahr vorzutragen.
  4. Als Geschäftsjahr gilt das Kalenderjahr.

 

§ 8

Schlußbestimmungen

  1. Offizielle Bekanntmachungen der HKG erfolgen im Heimatblatt "Posener Stimmen" und im "Kolmarer Heimatbrief".
  2. Die Auflösung der Heimatkreisgemeinschaft Kolmar kann nur in einer Hauptversammlung des Heimatkreistags mit Zweidrittel-Mehrheit beschlossen werden, wenn sie zu diesem Punkt der Tagesordnung ausdrücklich einberufen wurde.
  3. Das bei der Auflösung vorhandene Vermögen ist einer Einrichtung der Landsmannschaft Weichsel-Warthe zuzuführen.
  4. Die vorstehende Satzung der Heimatkreisgemeinschaft Kolmar ist von der Hauptversammlung des Heimatkreistages am 22. Mai 1998 beschlossen worden. Sie tritt am 1. Juni 1998 in Kraft.
  5. Gleichzeitig verliert die Satzung der HKG Kolmar von 7. Mai 1966 ihre Gültigkeit.

 

Lemgo, den 22. Mai 1998

 

Der Heimatkreistag
der
Heimatkreisgemeinschaft Kolmar

Senden Sie E-Mail mit Fragen oder Kommentaren zu dieser Website an: kontakt@hkg-kolmar.de 
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Stand: 29.03.2008