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Die Mitglieder des Heimatkreistages werden vom Vorstand mit
Zustimmung des amtierenden Kreistages auf die Dauer von 4 Jahren berufen.
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Es können dies solche Personen werden, die die Satzung der
Heimatkreisgemeinschaft Kolmar anerkennen und ihren Sinn und Zweck
unterstützen.
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Der Heimatkreistag wird von dem Vorsitzendem möglichst einmal
jährlich durch schriftliche Einladung zu einer Hauptversammlung einberufen.
Sie findet in der Regel am Vortag des Heimattreffens am Ort des Treffens
statt.
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Der Vorsitzende oder der stellvertretende Vorsitzende leitet
die Hauptversammlung.
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Außerordentliche Hauptversammlungen und Heimattreffen können
jederzeit vom Vorstand einberufen werden.
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Die Einladung zur Hauptversammlung erfolgt unter Angabe der
Tagesordnung durch den Vorstand und hat mindestens 14 Tage vorher zu erfolgen.
Dr. Gerd Albrecht
Heinz Erdmann
Eberhard Goerlt
Günter Graf
Ewald Hüttemann
Hildegard Hüttemann †
Erwin Krause
Gerhard Krüger †
Heinz Rach
Ursula Reimitz-Zylla
Konrad Schade (ruhend)
Stephan Schiller
Erhard Thews (ruhend)
Darüber hinaus nimmt an den Sitzungen des Heimtkreistages immer ein Vertreter
des Patenkreises teil.